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Entwurf für Änderung EU Richtlinie 2006/112/EC

20.04.2010
Entwurf für Änderung EU Richtlinie 2006/112/EC

Der Ausschuss des Ministerrats hat am 16. März 2010 den Vorschlag der EU Kommission zur Überarbeitung der Richtlinie 2006/112/EC behandelt und massgebliche Anpassungen vorgenommen. Der Entwurf sieht vor, dass sowohl für Papier- wie auch für elektronische Rechnungen der Ursprung, die Unverändertheit und die Lesbarkeit von der Ausstellung bis zum Ende der Aufbewahrungsfrist sichergestellt werden müssen. Wie diese drei Anforderungen gewährleistet werden, überlässt der Entwurf den Steuerpflichtigen. Die Sicher-stelllung durch eine fortgeschrittene, digitale Signatur oder durch vertraglich vereinbartes EDI werden nur noch als Verfahrensbeispiele erwähnt. Ins Zentrum von Steuerprüfungen wird der verlässliche Prüfpfad zwischen Lieferung und Rechnung gerückt. Durch diese Änderungen soll die rechtliche Gleichbehandlung von Papier- und elektronischen Rechnungen erreicht werden. Ob dies nun das Mittel ist, um E-Invoicing in Europa den gewünschten Schub zu verleihen, ist fraglich, denn der Vorschlag wirft neue Fragen. So zum Beispiel wie Lieferungen und vor allem bezogene Dienstleistungen konkret zu dokumentieren sind, damit der verlässliche Prüfpfad gegeben ist. Das EU Parlament muss nun zum Vorschlag Stellung nehmen. Danach wird der EU Ministerrat die Richtlinienänderung beschliessen und die Mitgliedstaaten beauftragen, sie bis Ende 2012 in nationales Recht umzusetzen.

Pressemitteilung
Download Vorschlag Richtlinienänderung 2006/112/EC in Deutsch


 

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