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swissDIGIN-Forum Rückblick auf die Veranstaltung vom 17. Juni 2010
Themen: Steuerrechtliche Anforderungen im E-Invoicing / Grenzüberschreitenden E-Invoicing von/nach CH
Per 1. Januar 2010 ist das neue Mehrwertsteuergesetz in Kraft. Im Zuge dessen wurde auch die Verordnung des Eidgenössischen Finanzdepartements über elektronische Daten und Informationen (ElDI-V) leicht modifiziert. Daneben ist auch die EU daran, die "E-Invoicing-Richtlinie" anzupassen. Sie soll bis Ende 2012 in sämtlichen EU-Mitgliedstaaten in nationales Gesetz umgesetzt werden.
Ziel dieses Forums war, eine solide Auslegeordnung und Einschätzung der Entwicklungen zu vermitteln, um in diesem dynamischen Umfeld in E-Invoicing-Projekten tragfähige Entscheide fällen zu können.
Ralf Wölfle, Professor an der FHNW, konnte gegen 70 Teilnehmerinnen und Teilnehmer begrüssen und führte durch den Nachmittag.
Marcel Niederberger, bei der ESTV zuständig für den elektronischen Geschäftsverkehr, erläuterte, wie die im neuen MWST-Gesetz festgeschriebene Beweismittelfreiheit im Zusammenhang mit E-Invoicing auszulegen ist. Er machte deutlich, dass trotz dieser neuen Regelung die ElDI-V weiterhin ihre Gültigkeit hat und elektronische Rechnungen digital zu signieren sind. Eine Lockerung hat im Zuge der letzten steuerrechtlichen Anpassungen die Signaturprüfung erfahren.
Christian Tanner, Professor an der FHNW, stellte die Entwicklungen in der EU vor und zeigte auf, wo die Unterschiede zur Situation in der Schweiz liegen. Er plädierte für eine Entmystifizierung der digitalen Signatur und bewertete sie als probates Mittel zum Nachweis der Echtheit der Herkunft und der Unversehrtheit des Inhalts einer elektronischen Rechnung. Dies auch wenn sie in der EU künftig nicht mehr gefordert werden wird. Zudem teilte er mit, dass in der Schweiz elektronische Rechnungen in unstrukturierten Formaten wie PDF oder TIF von der ESTV akzeptiert werden. Voraussetzungen sind, dass sie ElDI-V-konform digital signiert sind, keine dynamischen Inhalte aufweisen und ihre Inhalte in der Business Software auswertbar sind.
René Eberhard, CEO von keyon, legte dar, welche Regeln Unternehmen beim grenzüberschreitenden Rechnungsaustausch zu beachten haben und erläuterte dies an konkreten Beispielen. Während beim Import von Waren und Leistungen keine Formvorschriften zur Rechnung bestehen und lediglich ein genügender Leistungsbeschrieb verlangt wird, sind bei elektronischen Rechnungen im Export die Anforderungen der ElDI-V einzuhalten.
Marcel Wildhaber, von Swisscom IT Services, präsentierte wie die Geberit-Gruppe ihre gruppeninterne Rechnungsstellung auf elektronische Prozesse umgestellt hat und seit 10 Monaten mit dem vollen Volumen produktiv ist. Nach den guten Erfahrungen soll künftig auch der Rechnungsaustausch mit Kunden und Lieferanten in elektronischer Form erfolgen.
Armin Süsstrunk, von RR Donnelley, stellte vor, wie KUONI seinen über den ganzen Globus verteilten Leistungserbringern anbietet, die Rechnungen als PDF über eine zentrale Internetplattform einzuliefern. Diese versieht sie für die Archivierung mit einer digitalen Signatur und liest die von Kuoni geforderten Rechnungsinhalte aus.
Eine Umfrage unter den Teilnehmenden ergab, dass die deutliche Mehrheit der Meinung ist, dass die Schweiz nicht auf die Forderung der digitalen Signatur von E-Rechnungen verzichten soll, wie dies in der EU ab 1. Januar 2013 vorgesehen ist.
| Beiträge / Präsentationen | Referierende | Unterlagen |
| Aktuelle steuerrechtliche Anforderungen im E-Invoicing | Marcel Niederberger, ESTV | |
| Situation und Entwicklungen im E-Invoicing (inkl. Ergebnis der Umfrage) | Christian Tanner, FHNW | |
| Grenzüberschreitender Rechnungsaustausch von/nach CH | René Eberhard, keyon | |
Case Geberit: Intercompany E-Invoicing in der Geberit-Gruppe
| Marcel Wildhaber, SCIS | |
| Case Kuoni: Globale Einbindung von Leistungsträgern auf eine zentrale Rechnungsstellungsplattform | Armin Süsstrunk, RRD | |
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Für Informationen steht Ihnen Prof. Christian Tanner (Leitung swissDIGIN-Forum) zur Verfügung.
E-Mail: info@swissdigin.ch
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